Kunsturhebergesetz oder Kunsturheberrechtgesetz (KUG)

Seitenuntermenü für den Bereich Medienrecht.

KUG § 23 Urheberrecht Rechte des Urhebers Strafgesetzbuch

KUG §23 Ausnahmen

Ausnahmen (KUG §23) vom Erfordernis einer Einwilligung.


Auf der vorherigen Seite haben wir jetzt gelernt, das wir für jede Veröffentlichung einer abgebildeten Person eine Einwilligung oder Willenserklärung benötigen.

Jedoch gibt es wie so oft ein paar Ausnahmen, die ich hier aufzeigen will.

1.) Personen der Zeitgeschichte (Personen an denen ein öffentliches Interesse besteht.)

 

a) Absolute Personen der Zeitgeschichte

- Personen die durch Ihre eigenen Leistungen oder durch Geburt einen Status erreicht haben, an dem ein öffentliches Interesse besteht, wie z.B. Politiker, Adelige, Sportler, Schauspieler usw.

 

b) Relative Personen der Zeitgeschichte

-Personen die durch eine Bindung zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis oder zu einer "absoluten Person der Zeitgeschichte" haben.

 

2.) Beiwerk

Die abgebildete Person erscheint als Beiwerk z.B. in einer Landschaft oder vor einem Gebäude.

 

Das bedeutet wenn ich das Rathhaus filme oder fotografiere und es sind Personen mit auf dem Bild, dann zählen diese Personen als ein Beiwerk. So verhält es sich auch bei einem Interview, wenn Personen im Hintergrund durch das Bild gehen.


3.) Teilnehmer von Versammlungen und Aufzügen.

Z.B. Demonstration, Karneval oder Fußballfans.

 

Bei einer größeren Menschenansammlung zum Versammlungszweck muß ein inneres Band bestehen und es muß sich um mindestens drei Personen handeln.

Mit innerem Band ist gemeint, dass sich die Personen zu einer gemeinsamen "Sache" verabredet haben. Wenn vier Personen an einer Bushaltestelle auf den Bus warten, dann ist es ein zufälliges Zusammenkommen und zählt natürlich nicht als Versammlung oder Aufzug.

 

Bei einer Versammlung stehen die Leute

Bei einem Aufzug bewegen sich die Leute


4.) Postmortaler Rechtschutz

 

Zehn Jahre nach dem Tod der abgebildeten Person wird keine Einwilligung benötigt.

Vor den zehn Jahren, z.B. nach 7 Jahren muß eine Einwilligung der Angehörigen eingeholt werden.


5.) Kurzfristiges Interesse

 

Als Beispiel dazu dient der 11. September und damit der Anschlag auf die Twin Tower. Als das Ereignis gefilmt wurde, mußte selbstverständlich keine Einwilligungen von den zu erkennenden Personen eingeholt werden.

Da es sich hierbei um ein geschichtliches und prägendes Ereignis handelt, sind Einwilligungen nicht notwendig.

 

6.) Höheres Interesse der Kunst

 

Ein Grundrecht zu Gunsten eines Künstlers zur Entfaltung. Kunstfreiheit. 

7.) Berechtigtes Interesse der Abgebildeten (Sphärentheorie)

 

a) Intimsphäre

b) Privatsphäre

c) Individualsphäre

KUG § 23 Urheberrecht Rechte des Urhebers Strafgesetzbuch

Zur nächsten Seite bitte auf den Pfeil klicken !!!